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Es steht dem Geschädigten frei, zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die isländische Haftpflichtversicherung einen Anwalt zu beauftragen. Wobei dies schon aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll erscheint. Eine Erstattung der außergerichtlich angefallenen Kosten durch die isländische Versicherung findet statt. Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Honorartarif der isländischen Rechtsanwälte und orientiert sich am jeweiligen Gegenstandswert. Bei im Ausland wohnhaften Mandanten wird in der Regel ein Zuschlag [...]
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