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Der Geschädigte kann seine Schadenersatzansprüche sowohl in seinem Heimatland als auch in Irland einklagen. Dies sollte dort geschehen, wo die Interessen des Geschädigten am effektivsten vertreten werden können. Bei einer Klage in Irland ist Folgendes zu beachten: Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten. Bei mehreren Beklagten, insbesondere also, wenn Fahrer und Halter nebeneinander in Anspruch genommen werden, ist auch das Gericht des Unfallorts zuständig. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert. Bis zu einem Streitwert von 6.350 € ist der District Court, bis zu einem Streitwert von 38.000 € der Circuit Court und darüber hinaus der High Court zuständig. Vor dem District Court besteht kein Anwaltszwang, jedoch ist die Vertretung durch einen Anwalt üblich, und zwar wiederum mit der Besonderheit, dass nur der barrister dort auftritt und der solicitor den Kontakt mit dem Mandanten und die [...]
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