Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine weitere Besonderheit des britischen Prozessrechts ist das sogenannte Disclosure-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, in dem schon zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens und u.U. auch schon vorher beide Parteien verpflichtet sind, umfangreich ihre Beweismittel und Zeugen offenzulegen, so dass beide Parteien über die gegenseitigen Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten informiert sind. Hierdurch werden überraschende Beweisantritte vermieden. Dies gilt auch für Dokumente und sonstige Beweismittel, die den eigenen Fall negativ beeinflussen könnten. Beim sogenannten Small Claims Track müssen aber nur solche Dokumente vorgelegt werden, auf die sich die Partei beruft. Zu beachten ist, dass im Rahmen eines Disclosure-Verfahrens die Beweismittel zunächst aufgelistet, der Gegenpartei aber noch nicht zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Austausch der Beweismittel und die Einsichtnahme durch die Gegenseite erfolgt dann in einem weiteren Verfahren, der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen