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Einen rein fiktiven Haushaltsführungsschaden nach den deutschen Grundsätzen kennt das französische Recht nicht. Vielmehr wird die durch den unfallbedingten Ausfall der Möglichkeit, im Haushalt Arbeiten zu verrichten, entweder durch Erstattung der für eine tatsächliche Haushaltshilfe erfolgten Aufwendungen oder durch finanzielle Kompensation der Mehrarbeit anderer Familienmitglieder im Haushalt entschädigt, wobei diese Schadensposition bis zur Konsolidierung unter der Schadensposition frais divers und für den Zeitraum danach unter der indemnisation de la tierce personne geführt wird. Die Notwendigkeit für die Einschaltung einer Ersatzkraft wird jedoch vom Gutachter [...]
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