Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht zur Versicherung von Fahrzeugen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge bestimmter Ministerien und Organisationen. Die Mindestversicherungssummen betragen bei Gegenstand Betrag in BGN Ca. Betrag in € Personenschäden pro Person 1.000.000 511.290 Personenschäden pro Ereignis 5.000.000 2.556.460 Sachschäden pro Ereignis 1.000.000 511.290 Gültig vom 01.01.2010–11.06.2012. Die Mindestdeckungssummen entsprechend der 5. KH-Richtlinie sollen zum 01.06.2012 eingeführt werden. Haftpflichtversicherer können in Bulgarien direkt verklagt [...]