Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wie im Zivilrecht, wenn es um die Regulierung von Verkehrsunfällen im europäischen Ausland außerhalb des Heimatlandes des Geschädigten geht, ist die Rechtslage grundverschieden von der in Deutschland. Anzuwenden ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Zu beachten ist nicht nur, dass die Strafandrohungen um einiges höher sein können als in Deutschland. Das Verfahrensrecht, u.a. auch die Möglichkeiten, sich gegen Bußgelder oder in Strafsachen zu verteidigen, sind in jedem Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anders geregelt. Früher war es für Ausländer grundsätzlich möglich, sich vor Strafen zu drücken, wenn man nicht sofort zur Kasse gebeten wurde. Zahlt man vor Ort nicht – z.B. weil man der Ansicht ist, dass ein Verkehrsverstoß nicht gegeben ist –, muss man in vielen Staaten damit rechnen, dass eine Kaution verlangt wird oder dass bei Nichtzahlung die Wiederausreise verhindert [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen