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Versichert sind auf Reisen, im Deckungsbereich der entsprechenden Versicherung, z.B. das Fahrzeug sowie alle Fahrzeuginsassen. Hier und da sind die Leistungen aber auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Erleidet der Versicherungsnehmer auf einer Reise im versicherten Ausland einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem im Ausland zugelassenen und dort versicherten Kraftfahrzeug, ersetzt der eigene Versicherer den entstandenen Personen- und Sachschaden so, als wäre der Unfallgegner mit seinem Fahrzeug beim gleichen Versicherer versichert. Der Schaden wird dann nach deutschem Recht und nach deutschen Standards ersetzt. In dieser Situation übernimmt der eigene Versicherer den Unterschied, der dadurch entsteht, dass der ausländische Versicherer eine geringere Leistung aufgrund seiner gesetzlichen Bestimmungen erbringt, als der deutsche Versicherer nach deutschem Recht in der gleichen Situation zahlen müsste. Leistungen ausländischer Versicherer werden angerechnet, wobei die meisten [...]
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