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Das OWi-Verfahren gliedert sich in der zeitlichen Abfolge wie folgt: Vorverfahren (§§ 53 ff. OWiG) – dies entspricht dem staatsanwaltlichen Vorverfahren, verantwortliche Behörde ist die Verwaltungsbehörde; Einspruch mit Zwischenverfahren (§§ 67 ff. OWiG) mit Prüfung der Formalien des Einspruchs, aber auch der Berechtigung des erhobenen Tatvorwurfs; Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht (§§ 71 ff. OWiG) mit Übergang von der Exekutive in die Judikative; Rechtsmittelverfahren (§§ 79 ff. OWiG); ggf. Wiederaufnahme (§§ 84 ff. OWiG); Vollstreckung (§§ 89 ff. [...]
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