Hier ist an sogenannte Bagatelltaten zu denken. Dazu werden einige Beispiele aus der Rechtsprechung erläutert: OLG Stuttgart, Entsch. v. 15.10.1986 – 5 Ss 683/86, NJW 1987, 142: Das Versetzen eines verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs um einige Meter, um den verkehrsstörenden Zustand zu beseitigen. Nühse, JR 1965, 43: Flucht vor körperlicher Auseinandersetzung. Schönke/Schröder-Stree, § 69 Rdnr. 42: Leicht fahrlässige Verkennung der Absichten eines Fußgängers mit zu schnellem Heranfahren an den Fußweg und Gefährdung der dortigen Passanten § 315c Abs. 1 Nr. 2c, Abs. 3; geringer Grad des Versagens und der Verantwortungslosigkeit). LG Frankfurt v. 13.05.2008 – 5/9a Qs 5/08, VRR 2008, 430: Bedeutender Fremdschaden i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist erst ab einem Schadenbetrag von 1.400 € anzunehmen. Derartige Grenzen werden von der Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich betrachtet (z.B. OLG Dresden v. 12.05.2005 – 2 Ss 278/05, NZV 2006, 104: 1.300 €; LG [...]