M wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Im Verwaltungsverfahren beauftragt er bereits Rechtsanwalt R. Trotz dessen schriftsätzlicher Intervention erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid über 200 € und ein einmonatiges Fahrverbot, das sich nicht auf die beruflichen Belange des M auswirkt. Nach Einspruch durch R ergeht nach durchgeführter Hauptverhandlung ein Urteil, das den Bußgeldbescheid bestätigt. Folgende Gebühren kann R abrechnen: Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG 110,00 € Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV RVG 176,00 € Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG 176,00 € Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG 280,50 € Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG außergerichtlich 20,00 € Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG gerichtlich 20,00 € Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG (65 Kopien) 27,25 € Zwischensumme: 809,75 € 19 % Mehrwertsteuer 153,85 € Gesamt: 963,60 € Im vorliegenden Beispielsfall liegen zwei Abschnitte [...]