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Das physikalische Messprinzip entspricht dem der TraffiPhot-S-Anlagen. Allerdings lassen sich die TraffiStar-Systeme auch im Bereich sogenannter Wechselverkehrszeichen einsetzen, über welche von der Verkehrssituation abhängige Begrenzungen der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit angezeigt werden. Es muss an derartigen Messstellen die benötigte Einfahrzeit von den vor der Messstelle zuletzt zu passierenden Wechselverkehrszeichen einbezogen werden, um sicher auf die zum Passierzeitpunkt angezeigte und somit zu beachtende Geschwindigkeitsbeschränkung schließen zu können (zum Verfahren siehe OLG Jena, Beschl. v. 14.04.2008 – 1 Ss 281/07). Bei dem vorliegenden Messverfahren handelt es sich um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren i.S.d. Rechtsprechung des BGH. Auf dem Messfoto muss zu erkennen sein, dass die Vorderräder des gemessenen Fahrzeugs den in Fahrtrichtung letzten Sensor überschritten haben. Die Geschwindigkeitsmessanlage arbeitet mit einer festen [...]
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