Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wiederholte Trunkenheitsfahrten, die eine MPU-Pflicht rechtfertigen, liegen nur dann vor, wenn der Betroffene bei mindestens zwei abgrenzbaren, eigenständigen Fahrten unter Alkoholeinfluss gefahren ist. Das hat das BVerwG klargestellt. Die Weiterfahrt nach dem Aussteigen wegen eines Parkunfalls stellt demnach insoweit keine neue eigenständige Trunkenheitsfahrt dar. Die Klägerin begehrt die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Wegen in Tatmehrheit im Sinne des Strafgesetzbuchs begangener fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hatte sie das Amtsgericht K. rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt und ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Nach den Feststellungen im Strafurteil fuhr die Klägerin am 02.04.2015 mit ihrem Pkw in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand (Blutalkoholkonzentration von 0,68 ‰) auf den Parkplatz eines Supermarkts. Nach dem Einkauf parkte sie rückwärts aus und fuhr [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen