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Lichtzeichenanlagen (LZA) sind Verkehrseinrichtungen, die den Verkehr regeln (§ 43 StVO). Weil es sich dabei stets um in irgendeiner Form querenden Verkehr handelt, ist das Gefahrenpotential hoch. Gerade wenn den einen Verkehrsteilnehmern mit Grünlicht angezeigt wird, dass die Bahn frei ist, können folgenschwere Unfälle nur vermieden werden, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer das ihnen angezeigte Rotlicht auch beachten. Gelblichtverstöße und einfache Rotlichtverstöße führen dank der Puffer- und Umschaltzeiten i.d.R. noch nicht dazu, dass der Querverkehr gefährdet wird. Beim zeitlich qualifizierten Rotlichtverstoß kommt der Betroffene aber schon so nah an die Gelb- oder gar Grünlichtphase des Querverkehrs, dass sich die Gefahr einer schwerwiegenden Kreuzungskollision deutlich erhöht, so dass dieser Verstoß vom Gesetzgeber mit einem Fahrverbot geahndet wird. Im Folgenden sollen die verschiedenen Verstöße unterschieden und einige Fallkonstellationen beleuchtet [...]
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