Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den Hauptunfallursachen. In 2022 beruhten nach einer Auskunft des Statistischen Bundesamts 11,00 % der Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf überhöhten Geschwindigkeiten. Weil Geschwindigkeitsverstöße schon immer zu den Hauptunfallursachen zählten, wurden die Geldbußen zum 01.02.2009 mit folgender Begründung erhöht: BR-Drucks. 645/08, S. 18 (Auszug): Der Schwerpunkt der Erhöhung der Bußgeldsätze liegt bei den Hauptunfallursachen. Es sind dies das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen einschließlich der Missachtung von Haltanordnungen durch Lichtzeichenanlagen, Verstöße beim Abbiegen, die falsche Straßenbenutzung, Abstandsverstöße, das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sowie Zuwiderhandlungen, die sich als konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Vorfeld des konkreten Unfalls) [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen