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Grundsätzlich nicht. Auch dieser ist nicht verpflichtet, auf den Anhörungsbogen überhaupt zu reagieren. Es droht allerdings der Vorwurf fehlender Mitwirkung im OWi-Verfahren, der zur Anordnung eines Fahrtenbuchs führen kann. Mehr dazu in Kapitel 2.A.4.1.1 und Kapitel [...]
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