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Sachverhalt Checkliste Lösung Muster Mit Bußgeldbescheid des Landrats des A-Kreises vom 15.06.2022 wurde gegen den Betroffenen, den Studenten Konstantin Mohr, eine Geldbuße i.H.v. 500 € sowie ein einmonatiges Fahrverbot unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub (§ 25 Abs. 2a StVG) festgesetzt. Zum Tatvorwurf heißt es: „Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels Amphetamin und THC.“ Der Bußgeldbescheid enthält auch im Übrigen keine Angaben dazu, in welchen konkreten Konzentrationen berauschende Mittel im Blut des Betroffenen nachgewiesen worden sind. Auf den hiergegen gerichteten Einspruch des Betroffenen, der damals noch durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten wurde, hat das Amtsgericht Hauptverhandlung anberaumt. Im Hauptverhandlungstermin am 23.03.2023 hat der damalige Verteidiger den Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Das Amtsgericht hat sodann den Betroffenen im angefochtenen Urteil wegen fahrlässigen Führens [...]
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