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Ein genauer Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht möglich, deswegen wird ein pauschaler Abzug von 30 % angenommen, den auch das BAG als Schätzhilfe angeboten hat; die Überstunden sollten in der Nettokalkulation nicht vergessen werden. Das Stundenentgelt errechnet sich nach der Umrechnungsformel in § 24 Abs. 3 TVÖD (Bund): Zur Ermittlung des Stundenentgelts werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Hier gerechnet auf eine 39-Stunden-Woche: Anmerkung Entgeltgruppe 1 entspricht BAT X. Entgeltgruppe 2 entspricht BAT IX a/b. Entgeltgruppe 3 entspricht BAT VIII. Entgeltgruppe 5 entspricht BAT VII. Stand: 01.03.2020–01.03.2021 Entgeltgruppe 1. Stufe (Einstieg) bereinigt um 30 % 2. Stufe (3 Jahre) bereinigt um 30 % 6. Stufe (nach 5 Jahren) bereinigt um 30 % 1 11,38 € 7,96 € 12,62 € 8,83 € 2 12,69 € 8,88 € 13,83 € 9,68 € 16,28 € 11,39 € 3 13,72 [...]
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