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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte/geehrter ..., wie besprochen wollen Sie die unfallbedingt anfallenden Kosten zunächst selbst übernehmen. Das ist leider erforderlich geworden, da trotz mehrfacher und ausdrücklicher Aufforderung die gegnerische Versicherung bisher keine Vorschusszahlung geleistet hat. Die Reparaturwerkstatt muss nicht auf die Zahlung des Unfallgegners bzw. dessen Haftpflichtversicherung warten und sie ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug ohne Bezahlung an Sie herauszugeben. Bitte veranlassen Sie daher den Ausgleich der Reparaturrechnung, damit Sie Ihr Fahrzeug wieder abholen können. Sollte eine Vorschusszahlung der Versicherung eingehen, werde ich diese sofort an Sie weiterleiten. Wird der Schaden aus eigenen Ersparnissen vorfinanziert, kann kein Zinsschaden geltend gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen ... Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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