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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte/geehrter ..., die gegnerische Versicherung hat eine Vorschusszahlung angekündigt. Soweit für diese Tätigkeit eine Hebegebühr erhoben wird, erstattet die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht. Der Mandant muss auf die Berechnung der Vergütung zu Beginn des Mandats hingewiesen werden. Das Schreiben der Versicherung liegt dem Brief bei. Hierbei handelt es sich um eine Abschlagszahlung, die unter dem Vorbehalt geleistet wird, dass eine endgültige Verrechnung auf einzelne Schadenposten beim Abschluss der Regulierung erfolgt. Sie werden von mir eine Aufstellung und Abrechnung über sämtliche geltend gemachte Schadenpositionen und den hierauf jeweils geleisteten Ersatz erhalten, sobald der Schaden von der Versicherung vollständig bezahlt ist bzw. sobald feststeht, dass die Versicherung außergerichtlich keine weiteren Zahlungen mehr leisten wird. Mit freundlichen Grüßen ... Rechtsanwalt [...]
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