Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte/geehrter ..., die gegnerische Versicherung will bei Ihrem behandelnden Arzt kein Gutachten/Attest einholen. Ein Attest ist jedoch zur Regulierung Ihres Schmerzensgeldanspruchs unbedingt erforderlich. Bitten Sie daher Ihren Arzt, dass er Ihnen über die unfallbedingten Verletzungen ein Attest erstellt, in dem folgenden Punkte aufgeführt sein sollten: – Art der Verletzung (Diagnose) – Art und Dauer der Behandlung, ggf. ob eine stationäre Behandlung erfolgte – Wurden Medikamente und/oder Krankengymnastik/Physiotherapie verschrieben? – Umfang und Dauer einer durch die Verletzungen eingetretenen Arbeitsunfähigkeit (ggf. gestaffelt nach Prozent) Eintritt der völligen Wiederherstellung oder Verbleib eines Dauerschadens. Im letzteren Fall sollte der Arzt auch angeben, welcher Dauerschaden vorliegt. Möglichkeit des Eintritts eines Spätschadens Umfang und Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sind [...]