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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom Sehr geehrte..., mein Mandant hat Anspruch auf Abrechnung des Fahrzeugschadens auf der Basis der von ihm durchgeführten Ersatzwagenbeschaffung. Dieser für den Bereich des Haftpflichtschadens von der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz OLG München, Urt. v. 18.05.1982 – 5 U 4365/81 – VersR 1983, 468. ist im besonderen Maße dadurch gegeben, dass mein Mandant Leasingnehmer ist. Nach der Rechtsprechung des BGH BGH, Urt. v. 15.10.1986 – VIII ZR 319/85 – NJW 1987, 377. steht meinem Mandanten in dieser Funktion ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages auch bei 'nicht unerheblicher Beschädigung' des geleasten Fahrzeugs zu. Hieraus folgt umgekehrt zugleich, dass auch der Leasinggeber gegenüber meinem Mandanten zur außerordentlichen Kündigung bei gleichen Voraussetzungen berechtigt ist. Soweit mein Mandant aufgrund dessen und nach der genannten Rechtsprechung eine Ausgleichsforderung [...]
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