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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., nach dem vorliegenden Sachverständigengutachten werden die Reparaturkosten voraussichtlich zwei Drittel des Wiederbeschaffungswerts Ihres Fahrzeugs übersteigen bzw. ist der im Leasingvertrag vorgesehene Grenzbetrag hierdurch überschritten. Der Leasinggeber ... hat deswegen die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig und außerordentlich zu kündigen und die Instandsetzung des Fahrzeugs abzulehnen. Zu Ansprüchen des Leasinggebers bei Verkehrsunfällen siehe NJW Spezial 2014, 393. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, gegenüber dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer eine Abrechnung des Fahrzeugs auf Reparaturbasis abzulehnen und stattdessen eine Abrechnung des Fahrzeugschadens auf der Grundlage einer Ersatzwagenbeschaffung vorzunehmen. Zur Berechnung des Kaskoschadens bei einem Totalschaden am geleasten Fahrzeug BGH, Urt. v. 06.07.1988 – IVa ZR 241/87, NJW 1988, 2803. [...]
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