Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom Sehr geehrte..., nach dem von Ihnen abgeschlossenen Leasingvertrag hat sich der Leasinggeber die Befugnis vorbehalten, in bestimmten Fällen darüber zu entscheiden, ob das Fahrzeug wieder instand gesetzt wird oder nicht. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Bitte setzen Sie sich daher umgehend mit Ihrem Leasinggeber zur Klärung dieser Frage in Verbindung. Zuvor sollte ein Reparaturauftrag zur Vermeidung von Rechtsnachteilen nicht erteilt werden. Soweit nicht der Ausfall der Leasingraten geltend gemacht wird, ist nach überwiegender Meinung der Leasingnehmer aktiv legitimiert, den Schaden geltend zu machen KG, Urt. v. 12.09.2002 – 12 U 9199/00 – NZV 2003, 84 = VRS Bd. 104, 92; BGH, Urt. v. 18.11.1980 – VU ZR 215/78 – VersR 1981, 161; OLG Frankfurt, Urt. v. 17.6.1997 – 10 U 122/97 – r+s 1997, 503. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]