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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., nach dem Urteil ist die Gegenseite zur Zahlung an Sie nur unter der Voraussetzung verpflichtet, dass von Ihnen eine Sicherheitsleistung in dem dort bezeichneten Umfang erbracht wird. Das bezweckt, dass die Gegenseite eine hiernach geleistete Zahlung von Ihnen auch „mit Sicherheit“ zurückerhält, falls gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt und es in einer weiteren Instanz abgeändert werden sollte. Sofern Sie den ausgeurteilten Betrag schon jetzt – also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist oder vor Beendigung einer weiteren Instanz – erhalten wollen, muss die Sicherheitsleistung in dem im Urteil bezeichneten Umfang durch Bankbürgschaft erbracht werden. Sofern dies geschehen soll, wollen Sie das Urteil Ihrer Bank vorlegen und veranlassen, dass diese eine sogenannte Prozessbürgschaft ausstellt – deren Einzelheiten Ihrer Bank bekannt sind – und mir die entsprechende Urkunde [...]
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