Vergütungsvereinbarung zwischen Herrn/Frau … (Name, Adresse) – im Folgenden „Mandant/Mandantin“ genannt – und Herrn/Frau Rechtsanwalt/ in … (Name, Adresse) – im Folgenden „Rechtsanwalt“ genannt – wird folgende Vergütungsvereinbarung getroffen: 1. Der Mandant/Die Mandantin beauftragt den Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung seiner Schmerzensgeldansprüche gegenüber Herrn/Frau … (Name und Adresse) und der … Versicherung aus Anlass des Verkehrsunfalls vom … in …. 2. (1) Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten/seine Mandantin auf der Basis eines Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 Satz 2 RVG tätig. Unter Erfolg verstehen die Parteien, dass das gerichtliche Verfahren zu einem Zahlungsanspruch i.H.v. mindestens 10.000 € führt, gleich ob durch Urteil oder durch Vergleich. (2) Für den Fall, dass ein niedrigerer Betrag als 10.000 € im gerichtlichen Verfahren zugesprochen oder ein Vergleich mit einem entsprechenden Inhalt geschlossen wird, [...]