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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant/-in, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, es mag zwar richtig sein, dass hauptsächlich neue bzw. neuwertige Fahrzeuge vollkaskoversichert werden. Jedoch ist es nicht so völlig ungewöhnlich, dass eine solche Versicherung auch bei älteren Fahrzeugen abgeschlossen wird. Deshalb musste Ihr Versicherungsnehmer mit einer solchen Schadensfolge rechnen (vgl. BGH, NJW 1976, 1846). Der Anspruch auf Ersatz des verlorengegangenen Schadensfreiheitsrabatts Die Versicherungsbedingungen (AKB) enthalten sog. Rückstufungstabellen. in der Kaskoversicherung meines Mandanten/meiner Mandantin bleibt deshalb in der geltend gemachten Höhe aufrechterhalten. Grundsätzlich zur Kausalität des Rückstufungsschadens LG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2014 – 6 O 217/11, BeckRS 2014, 22666; BGH, Urt. v. 26.09.2006 – VI ZR 36/05, NJW 2007, 66. Mit freundlichen Grüßen [...]
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