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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen berücksichtigte Pauschale für Nebenkosten ist überholt. Sie wird bereits seit mehr als 13 Jahren regelmäßig zugesprochen. Der Lebenshaltungskostenindex ist jedoch seit dieser Zeit um fast 100 % gestiegen. Demgemäß wird ein Betrag von 30 € von der Rechtsprechung (LG Lübeck, Urt. v. 05.02.2014 – 17 O 255/12, SP 2014, 165) zuerkannt. Der Ausgleich für Verlust an Freizeit etc. wird im Allgemeinen noch zwischen 25 € und 30 € ausgeglichen; 25 € siehe Übersicht in SP 2014, 62 und 165 und Balke, SVR 2019, 208. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]
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