Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant/-in, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein(e) Mandant/-in hat wegen des Fahrzeugschadens die bei Ihnen bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen. Gemäß § 86 Satz 1 VVG geht der Ersatzanspruch auf Sie nur in dem Umfang über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Bei meinem Mandanten/meiner Mandantin verbleibt ein wirtschaftlicher Nachteil im Umfang des von der Erstattung ausgenommenen Selbstbehalts (OLG Hamm, Urt. v. 07.05.2004 – 20 U 48/04, SVR 2004, 469). Zum Quotenvorrecht des Geschädigten siehe auch Boon, zfs 2003, 481. Quotenbevorrechtigt sind: 1. Selbstbeteiligung 2. Abschleppkosten 3. Sachverständigengebühren 4. Wertminderung Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG – [...]