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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, zum Herstellungsaufwand i.S.v. § 249 Satz 2 BGB gehören auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredits, ohne dass es auf den Eintritt des Verzugs ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.1973 – VI ZR 27/73, VersR 1974, 90; AG Magdeburg, zfs 2009, 199). Die weiteren Voraussetzungen sind erfüllt: Sie wurden rechtzeitig darüber unterrichtet (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.05.2011 – I-1 U 220/10, DAR 2011, 580;AG Freising, Urt. v. 21.08.2015 – 5 C 261/15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2019 – I-1 U 115/18, VersR 2019, 1237), dass mein Mandant nicht in der Lage ist, die Reparatur und Mietwagenkosten auszulegen und deshalb im Fall der nicht rechtzeitigen Vorschussleistung einen Kredit in Anspruch nehmen musste. Zinsschaden und Nutzungsausfall kann nicht nebeneinander – allenfalls für unterschiedliche Zeiträume – geltend [...]
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