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Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist bei grüner Ampelschaltung in den Kreuzungsbereich eingefahren und dort mit dem hängengebliebenen Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... zusammengestoßen. Grundsätzlich war zwar Ihr... Versicherungsnehmer... als sogenannte... Nachzügler gegenüber meinem Mandanten – trotz des Phasenwechsels der Ampel in deren Fahrtrichtung auf Grün – die Vorfahrt eingeräumt. Je weiter der Farbwechsel der Lichtzeichenanlage auf „Grün“ zurückliegt, umso mehr darf der bei „Grün“ Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne Nachzügler aus dem Querverkehr der vorhergehenden Ampelphase vertrauen (OLG Hamm, Urt. v. 26.08.2016 – 7 U 20/16, SVR 2017, 269). Die Grundsätze, nach denen einem Nachzügler bei einer durch Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzung durch den eigentlich nunmehr bevorrechtigten Querverkehr das [...]
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