Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., zur Regulierung Ihres Schmerzensgeldanspruchs ist es nicht erforderlich, dass Sie selbst ein Attest durch den behandelnden Arzt ausstellen lassen. Das Schmerzensgeld bemisst sich nach einer Vielzahl von Gesichtspunkten, die in aller Regel in einem Attest nicht festgehalten werden können. Deswegen habe ich veranlasst, dass die Versicherung einen umfassenden Bericht bei Ihrem behandelnden Arzt einholt und entsprechend bezahlt. Diese Vorgehensweise ist empfehlenswert. Gleichwohl obliegt die Beweislast dem Geschädigten, weshalb es vorkommt, dass Versicherer Arztberichte nicht anfordern, sondern den Geschädigten selbst auf die Einholung eines Attests verweisen. Hier kann u.U. schon die Vorlage der Patientendokumentation weiterhelfen. Im Übrigen rate ich dazu, die endgültige Bezifferung des Schmerzensgeldanspruchs bis zur Beendigung der ärztlichen Behandlung zurückzustellen. Erst dann [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen