Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., wie Sie den beiliegenden Kopien entnehmen können, habe ich den Schadensfall auch gegenüber Ihren beteiligten Versicherungsgesellschaften bzw. Versicherungsträgern angemeldet. Diese Maßnahme entspricht einer für Sie bestehenden vertraglichen Verpflichtung, E.1.1.1 AKB 2015: „Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen“. die dahingeht, die Gesellschaft über den Versicherungsfall als solchen zu unterrichten, ohne dass damit die Anerkennung gegnerischer Ansprüche verbunden ist. Die Unterlassung einer solchen Schadensanzeige stellt eine Obliegenheitsverletzung dar und könnte zu Rechtsnachteilen für Sie führen, die bis zu einem Verlust des Versicherungsschutzes im Fall späterer Inanspruchnahme gehen würden. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Copyright Deubner Recht & Steuern [...]