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Herrn/Frau Name Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Unfall vom ... Sehr geehrte(r) ..., der durch die unfallbedingten Verletzungen eingetretene Wegfall Ihrer Arbeitskraft oder deren Beeinträchtigung begründet allein keinen Schadensersatzanspruch. Als Schadensersatz kann ein eingetretener wirtschaftlicher Schaden geltend gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere die Minderung des durch Ihre berufliche Tätigkeit Der Ersatz des entgangenen Gewinns ist unter Heranziehung von § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO zu ermitteln. Dafür muss der Geschädigte soweit wie möglich konkrete Anhaltspunkte für die erforderliche Prognose dartun. Doch dürfen insoweit keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (OLG Nürnberg, Urt. v. 05.11.2020 – 13 U 2653/18, VersR 2021, 57). ansonsten erzielten Gewinns oder die Kosten einer tatsächlichen von Ihnen eingestellten Ersatzkraft. Die Ersatzfähigkeit der Kosten einer Ersatzarbeitskraft setzt voraus, dass ihre Einstellung und damit die [...]
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