In der Ordnungswidrigkeitensache ... hat Herr/Frau ... die Rechtsanwälte ... mandatiert. Für die Vertretung in dieser Angelegenheit wird folgende Honorarvereinbarung getroffen: ( ) Der Mandant vergütet die Vertretung neben den gesetzlichen Gebühren ohne Rücksicht auf den Umfang des Verfahrens mit einem Honorar i.H.v. ... € (in Worten: ... €). ( ) Im Fall von weiteren Hauptverhandlungen erhöht sich das Honorar je Hauptverhandlung um ... € (in Worten: ... €). ( ) Für die Beratung wird anstatt der Vergütung für die Erstberatung nach Nr. 2101 VV RVG Vergütung nach Gegenstandswert (nach einem vereinbarten Mindeststreitwert von ... €, in Worten ... €) vereinbart. ( ) Die Honorarabrechnung erfolgt nach den tatsächlich angefallenen Stunden. Es wird ein Stundensatz von ... € (in Worten ... €) zzgl. Mehrwertsteuer, insgesamt also ... €, vereinbart. Zahlungen, die eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung leistet, werden nicht auf das Honorar [...]