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Fragebogen zum Hohenheimer Verfahren zur Bewertung der Haushaltsarbeit Dipl.-Haushaltsökonomin Beate Imhof-Gildein (nach Prof. Dr.-Ing. K. Landau) Anmerkung: Wer bei einem Unfall verletzt wird, hat gegen den Verursacher auch einen Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich nach den Tätigkeiten, die die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat und die nach dem Unfall nicht mehr erfüllt werden können. Der bei einem Unfall entstehende Schaden kann entweder konkret geltend gemacht werden, z.B: Lohn für eine kurzfristige Haushaltshilfe. Ein Anspruch besteht auch, wenn andere Familienangehörige die Tätigkeiten mit übernehmen. Der fiktive Schaden kann über das „Hohenheimer Verfahren“ ermittelt werden. Auf der Basis der Angaben im Fragebogen wird EDV-gestützt der Haushalts­führungsschaden berechnet, der ohne konkrete Ausgaben für eine Haushaltshilfe gefordert werden kann. Grundlage für die Berechnung sind Datenbanken, in [...]
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