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ja nein Ergebnis: Die Erstprämie ist unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Solange die Erstprämie nicht gezahlt ist, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat Nichtzahlung nicht zu vertreten (37 Abs. 1 VVG). ja [...]
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