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Bundesrat stoppt Punkte-Reform

Die vom Bundestag im Mai beschlossene Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg kann vorläufig nicht in Kraft treten. Der Bundesrat meldete in mehreren Punkten Bedenken an und verwies das Gesetz in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 zur Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss.

Die Länder möchten in diesem Verfahren insgesamt vier Änderungen des Gesetzes erreichen, die sie insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich halten. Zudem wollen sie die Konzeption des neu geschaffenen Fahreignungsseminars verändern.

Kein Freikaufen durch Punkterabatte

In besonderer Weise stören sich die Landespolitiker an dem durch den Bundestag wieder eingeführten Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Diese Regelung war im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht enthalten, die ausdrücklich darauf hinwies, dass sie dem "Freikaufen" durch Punkterabatte einen Riegel vorschieben wolle. Untersuchungen hätten gezeigt, dass der Besuch von Aufbauseminaren das Verkehrsverhalten nicht verbessert, hieß es damals zur Begründung.

Die erneute Aufnahme der Regelung in das Gesetz durch den Bundestag lehnt der Bundesrat ab. Sie führe zu einer Schwächung der Präventivwirkung des Punktesystems und widerspreche sämtlichen Zielen der Reform für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit.

Zudem plädiert er dafür, auch die bisher punktbewehrten Tatbestände - wie zum Beispiel das unerlaubte Einfahren in Umweltzonen - beizubehalten, die allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen. Generell möchte er Verkehrsverstöße lediglich mit einem oder zwei Punkten bewerten. Die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System bleibe in der Praxis wirkungslos, da die mit drei Punkten bewerteten Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führten. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchten die Länder von neun Monaten auf fünf Jahre verlängern.

Wirksamkeit des neuen Fahreignungsseminars zweifelhaft

Der Bundesrat moniert auch, dass die Konzeption des neu geschaffenen Fahreignungsseminars zu ungenau und die Wirksamkeit zweifelhaft ist. Er möchte das Seminar daher zunächst in einem Modellversuch erproben und eine spätere Evaluation gesetzlich fixieren. Zudem seien klare Regelungen zur Qualitätssicherung und Überwachung der Fahreignungsseminare zu schaffen und die Kosten der Seminare zu begrenzen.

Wie geht es nun weiter?

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses ist das Gesetz vorläufig gestoppt. Die Mitglieder des Ausschusses müssen sich nun um eine tragfähige Kompromisslösung bemühen. Hierzu haben sie in der nächsten Sitzung am 26. Juni 2013 Gelegenheit.

Sollte danach ein Einigungsvorschlag vorliegen, müsste dieser sowohl durch den Bundestag als auch durch den Bundesrat bestätigt werden. Hierzu stünde vor der Sommerpause allerdings nur noch der 5. Juli 2013 - der letzte Sitzungstag des Bundesrates vor den parlamentarischen Sommerferien - zur Verfügung.

Die letzte Möglichkeit in der ablaufenden Legislaturperiode wäre der 20. September 2013, also zwei Tage vor der Bundestagswahl.