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»Art. II A IV der Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 17. Juli 1953 ist gültiges Bundesrecht.«
»Eine Geldleistung als Ausgleich für Land ist gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes nur dann gerechtfertigt, wenn und soweit die bei der Gestaltung des Bereinigungsgebietes zu wahrenden Interessen der Mehrheit der Beteiligten an einer zwec
»1. Zum Begriff des landeskulturellen Wertes im Sinne des Saatgutgesetzes. 2. Besteht Streit, ob eine angemeldete Sorte landeskulturellen Wert hat, so kommt es bei der auf Erteilung des Sortenschutzes gerichteten Klage auf diejenigen Eigenschaften der Sor
»1. Der Gewahrsamsbegriff des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ist bei denjenigen Personen, die gemäß § 2 Abs. 2 als Kriegsgefangene gelten, enger als bei denjenigen Personen, die gemäß § 2 Abs. 1 Kriegsgefangene sind. 2. Auch für die nach § 2 Abs.
»1. Der Beförderungsschnitt ist auch bei der Berechnung des Unfallruhegehalts anzuwenden (§§ 31, 34 Ges. zu Art. 131 GG). 2. § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Ges. zu Art. 131 GG verstößt nicht gegen Art. 3 GG. 3. Eine Tapferkeitsbeförderung ist nach § 53 Abs
»Im Geltungsbereich der süddeutschen Verwaltungsgerichtsgesetze brauchen Niederschriften über die Aussagen von Zeugen nicht gefertigt zu werden, wenn die Vernehmung vor dem Verwaltungsgerichtshof als Prozeßgericht erfolgt.«
»1. Neben der Vorschrift des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes über die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Klagen gegen Bundesbehörden gilt die Vorschrift der Zivilprozeßordnung über die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch da
»1. Eine Dienststelle war Dienststelle der Geheimen Staatspolizei im Sinne des § 3 Nr. 4 Ges. zu Art. 131 GG, wenn sie in deren Organisation einbezogen war. 2. Dienststellen der Geheimen Staatspolizei im Sinne des § 67 Abs. 1 Ges. zu Art. 131 GG waren auc
»Die den Bundesbahndirektionen angegliederten Bezirksleitungen des Sozialwerks der Deutschen Bundesbahn sind keine selbständigen Dienststellen im Sinne von § 7 des Personalvertretungsgesetzes.«
»Deutsche Dienststellen im Ausland gemäß § 97 des Personalvertretungsgesetzes sind nur selbständige Dienststellen im Sinne von § 7 des Personalvertretungsgesetzes.«
»Die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verarbeitung von Kodein zu Arzneimittelzwecken darf nicht wegen fehlenden Bedürfnisses versagt werden.«
»Wenn der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer die ihm gegenüber in Lauf gesetzte Frist des § 15 Abs. 4 Satz 2 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes hat verstreichen lassen, ohne zu seinen eigenen Gunsten die Benutzungsgenehmigung zu beantragen, kan
»Hat ein Beamter vor dem 8. Mai 1945 sein Amt infolge eines als nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme anzusehenden Strafurteils verloren, so richten sich seine und seiner Hinterbliebenen Ansprüche ausschließlich nach dem Wiedergutmachungsrecht. Das G
»Bei ,,Beförderungen wegen urkundlich erwiesener persönlicher Tapferkeit' im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Ges. zu Art. 131 GG bedarf lediglich die persönliche Tapferkeit des Urkundenbeweises; für den Nachweis des Ursachenzusammenhanges zwischen
»Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis sind nicht ruhegehaltfähig, wenn das Beamtenverhältnis durch Widerruf wegen eines Verhaltens beendet worden ist, das bei einem Beamten auf Lebenszeit ein im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Dienststra
»1. Aussiedler ist auch, wer das Vertreibungsgebiet ohne gegen ihn gerichtete Einzelmaßnahmen des Fremdstaates verläßt, insbesondere weil er als Deutscher im Vertreibungsgebiet kein Auskommen mehr findet. 2. Es stellt einen Vertreibungsschaden dar, wenn d
»Bei der schriftlichen Stimmabgabe gemäß § 17 der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz kann die Übersendung der Wahlunterlagen an den verhinderten Wähler und die Rücksendung des Stimmzettels an den Wahlvorstand nicht nur auf dem Postweg, sondern auch
»,,Dienststelle' im Sinne des § 1 Abs. 1 Ges. zu Art. 131 GG ist eine organisatorisch selbständige Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist; es ist auf die kleinste organisatorisch abgenzbare Einheit abzust
»1. Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren muß die Verletzung einer Verfahrensvorschrift, auf deren Befolgung verzichtet werden kann, mindestens bis zum Abschluß der Instanz gerügt werden. 2. Zur schlüssigen Rüge der Verletzung einer solchen Verfahren
»Eine Schädigung kann für den, der sie als Geschädigter kraft Erbgangs geltend machen darf, auch dann den Verlust einer Lebensgrundlage bedeuten, wenn sie diese Bedeutung für den unmittelbar geschädigten Erblasser nicht hatte.«
»1. Möbel, die in Ausnutzung von Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erworben sind, zählen bei der Prüfung der ,,Mindestmöbel' (§ 16 Abs. 4 des Feststellungsgesetzes) nicht mit. 2. Ausnutzung von Maßnahmen der nationalsozialistischen Ge
»Unter Sparerschäden sind im Sinne der Vorschrift des § 282 Abs. 3 LAG nur Schäden durch Minderung des Nennbetrages von Sparanlagen infolge der Neuordnung des Geldwesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes (einschließlich Berlin-West) zu verstehen, nicht
»1. ,,Listenmäßigkeit' einer Sparkontenaufzeichnung verlangt nicht, daß sie im Rahmen einer Erfassungstätigkeit erstellt ist. Verlangt wird vielmehr nur eine gewisse Ordnung nach der Person der Gläubiger, nach Schuldnerinstituten oder nach Kontonummern. D
»Eine Werkspension ist auch dann nur nach Maßgabe des § 267 Abs. 2 Nr. 4 LAG auf die Unterhaltshilfe anzurechnen, wenn die Pensionsordnung des Werks einen Rechtsanspruch auf die Pension statuiert, ihn aber für den Fall der Anrechnung auf öffentlich-rechtl
»1. Restkaufgelder sind keine Darlehen im Sinne des § 79 der Deutschen Gemeindeordnung. 2. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 5. Durchführungsverordnung zum Altsparergesetz stellt privatrechtliche Ansprüche gegen Gemeinden nur dann den Sparanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 Alt
»Das Grundgesetz gewährt keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Fakultät einer Hochschule als Privatdozent.«
»Für junge Westdeutsche entfällt die Wehrpflicht in der Regel nicht dadurch, daß sie eine Berufsausbildung in West-Berlin beginnen.«
»Für die Anerkennung als Volksdeutscher im Sinne des § 8 des Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes gelten die Voraussetzungen des § 6 des Bundesvertriebenengesetzes.«
»1. Nach den Vorschriften der Finanztechnischen Anweisung Nr. 99 besteht im Rahmen des deutschen Rechts ein Anspruch auf Schmerzensgeld. 2. Ist dieser Anspruch seinerzeit mit der Begründung abgelehnt worden, die Finanztechnische Anweisung Nr. 99 sehe ein
»1. Ein auf den Währungsstichtag (in Berlin: auf den 1. April 1949) festgestellter Betriebseinheitswert ist nicht schon dann mit dem auf den 1. Januar 1940 festgestellten Betreibseinheitswert zu vergleichen, wenn der Betriebsinhaber dieselbe Person ist, s
»1. Die Erteilung und die Zurücknahme eines Zeugnisses der Dienstbehörde über ein für den Zugang zu der erstrebten Laufbahn erforderliche Befähigung des Beamten sind Verwaltungsakte. 2. Bei der Entscheidung über die Befähigung eines Beamten hat die Dienst
»Zur Frage der Voraussetzungen für die Anordnung der Flurbereinigung.«
»1. Im Bereich des VGG Rheinland-Pfalz sind Klagen in Wehrpflichtsachen gegen das Kreis-Wehrersatzamt zu richten. 2. Wer wegen seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeughandwerker vom Wehrdienst zurückgestellt worden ist, kann eine erneute Zurückstellung wegen e
»Zur Tätigkeit des Personalrats im Sinne von § 44 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes gehört auch die Erfüllung der seinen Mitgliedern in § 31 bei der Bildung des Vorstandes zugewiesenen Aufgaben.«
»In Lastenausgleichsstreitigkeiten kann im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Bediensteter des Bundesausgleichsamtes dem Vertreter der Interessen des Ausgleichfonds nicht den Sachvortrag abnehmen.«
»Eine nach dem 1. Januar 1940 begründete Sparanlage kann Altsparanlage sein, wenn sie einem Sparkonto mit einer vor den 1. Januar 1940 rückdatierten Wertstellung gutgebracht worden ist.«
»Der in anfechtbarer Wahl gewählte Personalrat übt sein Amt bis zur rechtskräftigen Feststellung der Ungültigkeit der Wahl rechtswirksam aus.«
»Die Erhebung einer nach den Grundsteuermeßbeträgen berechneten Kirchensteuer neben einer nach der Einkommensteuer berechneten Kirchensteuer verstößt nicht gegen Bundesrecht.«
»Die mietpreisrechtliche Berliner Maßnahmenverordnung von 1953 ist nicht revisibel.«
»1. Zur Frage, wann in Personalvertretungssachen die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung gegeben ist. 2. Die Mitwirkung des Personalrats in Personalangelegenheiten der Beamten gehört nur insoweit zu den vom Vorstand zu führenden laufenden Geschäften, als es s
»1. § 57 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes gewährt keinen Anspruch auf Anwesenheit eines Mitgliedes des Personalrates bei der Beratung des Prüfungsergebnisses. 2. Der Personalrat hat keinen Anspruch auf Vorlage dienstlicher Beurteilungen.«
»1. Auch im Falle des § 2 Abs. 2 Nr. 2 KgfEG kommt es darauf an, daß die Festnahme des Betroffenen auf Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht beruht hat. 2. Deutsche, die in der Tschechoslowakei vor dem 28. Oktober 1945 festgenommen worden sind und dan
»Gegen eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde, die eine Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung nach § 27 Abs. 2 des Reichsleistungsgesetzes zum Gegenstande hat, ist die Klage vor den Verwaltungsgerichten nicht gegeben.«
»Die Vorschrift des § 109 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 des Bundesbeamtengesetzes, nach der nur die zuletzt mindestens ein Jahr lang empfangenen Dienstbezüge ruhegehaltfähig sind, ist im Rahmen der Versorgungsregelung des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetze
»1. Zur Auslegung des § 13 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes. 2. Der Grundsatz, daß die Verwaltungsbehörde, Rechtsgründe und Tatsachen nachschieben kann, gilt nur beschränkt, wenn der Verwaltungsakt von einem Ausschuß erlassen ist, der nicht nur
»Erhielt ein auf Antrag entlassener Beamter am 8. Mai 1945 eine Versorgung gleich der eines Ruhestandsbeamten auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Abfindungsvereinbarung, so hat er keinen Rechtsanspruch auf Versorgung nach § 48 Ges. zu Art. 131 GG. Die
»Aufnahme durch ein Stiefkind war keine Familienzusammenführung im Sinne von § 4 Abs. 3 Ges. zu Art. 131 GG (Fassung 1953).«
»1. Aufbaudarlehen (§ 254 Abs. 1 - 3 LAG) sind grundsätzlich davon abhängig, daß der Antragsteller seinen - mit dem Aufbaudarlehen zu befriedigenden - Bedarf nicht aus eigenen Kräften zu decken vermag. 2. Das gilt nicht nur - angesichts der besonderen For
»1. Die Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge richtet sich jedenfalls dann nach § 87 Abs. 2 BBG, wenn sie nach dem 31. August 1953 geltend gemacht wird. 2. § 87 Abs. 2 BBG begründet einen Anspruch auf Erstattung ohne rechtlichen Grund gezahlter
»Über die Grenzen der richterlichen Prüfung von pädagogischen Wertungen.«
»1. Steuerpflichtige Arbeitseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne von § 37 Abs. 3 Satz 3 Ges. zu Art. 131 GG (Fassung 1953) sind der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (im Anschluß an BVerwGE 6, 277). 2. Zu den Werbungskosten gehör
»Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Gewährung der Haftentschädigung nach § 9 a Abs. 1 des Häftlingshilfegesetzes sind die Vorschriften des § 23 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes über den Ausschluß der Berufung und die unmittelbare Anrufu
»Macht eine jedenfalls zum Personenkreis des Artikels 131 GG gehörende Person Rechte aus Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG geltend, so ist eine Entscheidung nach § 7 grundsätzlich ohne die vorherige Feststellung zulässig, daß dieser Person auch zu ein
»Durch die Überleitung einer tariflichen Nachforderung auf die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr wird der Auftraggeber des Verkehrsunternehmers nicht in seinen Rechten beeinträchtigt.«
»1. Das Verlangen, den selbständigen Betrieb eines Handwerks, dessen Ausübung ohne hinreichende fachliche Kenntnisse Nachteile oder Schäden für die Allgemeinheit mit sich bringen kann, grundsätzlich von der Ablegung einer Meisterprüfung abhängig zu machen
»1. Der Sowjetzonenflüchtling hat in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist. Das gilt auch dann, wenn die Vorschriften, etwa wegen der Art ihres Zusta
»1. Zur tatsächlichen Vermutung, daß politische Beweggründe einer früheren beamtenrechtlichen Ernennung auch bei einer hierauf fußenden nachfolgenden Ernennung fortgewirkt haben (Bestätigung von BVerwGE 5, 275). 2. Ist ein Gemeindebeamter ernannt worden,
»1. Für die Entscheidung, ob eine Ernennung im Sinne des § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, kommt es auf die Vorstellungen der Ernennungsbehörde an (Bestätigung und Ergänzung von BVerwGE
»Die Nachzahlung an wiederverwendete Geschädigte hat nicht der Wiederverwendungs-Dienstherr, sondern der zur Wiedergutmachung verpflichtete Dienstherr zu leisten.«
»Zum Deichrecht, das vom BGB unberührt geblieben ist, gehören auch Vorschriften darüber, ob es ein Sondereigentum am Deichkörper gibt.«
»Angehörige des österreichischen Adels, die durch die staatsrechtlichen Veränderungen der Jahre 1918/19 tschechoslowakische Staatsangehörige geworden sind, sind nach dem späteren Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht berechtigt, die früheren Adel
»Die Verwaltungsgerichte sind nicht zuständig, darüber zu entscheiden, ob eine Behörde verpflichtet ist, dem an sie von der Staatsanwaltschaft gemäß § 161 StPO gerichteten Auskunftsverlangen zu entsprechen.«
»Die Vorschrift des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 18. Juli 1956, wonach zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Kommunalwahlen nur politische Parteien im Sinne des Art. 21 GG und Einzelpersonen befugt sind, verstößt auch dann nicht gegen das
»1. Die Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten des Vorstandes der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel wird nicht dadurch berührt, daß der etwa erforderliche Beschluß des Verwaltungsrats fehlt. 2. Zur Frage, ob bei der Festsetzung des
»Wenn in einem Ortsteil, der früher eine selbständige Gemeinde gebildet hat, jahrzehntelang auf Grund der §§ 29, 30 Abs. 3 der Grundsteuerdurchführungsverordnung die Meßbeträge für bebaute Grundstücke unter Anwendung höherer, auf die Größengruppe der früh
»1. Die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr ist zur Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere auch dann berechtigt, wenn kein Verdacht eines Tarifverstoßes besteht (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 GüKG). 2. Die Tarifsätze des Reichskraftwagentarifs 1936 sind mit
»Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung schließt Steuervereinbarungen aus, soweit sie das Gesetz nicht ausdrücklich zuläßt. Ein Steuererlaß, der nicht auf eine bestimmte Gesetzesvorschrift gestützt werden kann oder ohne Prüfung gewährt ist, ist
»1. Im Rahmen der Umlegung muß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die rechtlichen Wirkungen der Umlegung eintreten. 2. Zum Begriff und zur Bewertung von Bauland in der ländlichen Umlegung.«
»Zur Auslegung des Art. 116 GG.«
»1. Die Rückkehr in dasselbe Vertreibungsgebiet läßt weder die Vertriebeneneigenschaft noch die Lastenausgleichs-Entschädigungsberechtigung untergehen. 2. Nur das Wiedererlangen des entzogenen Vermögens kann eine Wiederaufnahme des Entschädigungsverfahren
»Das Deutsche Postamt ist kein Gericht im Sinne des Grundgesetzes; die Entscheidungen seiner Beschwerdesenate sind Verwaltungsakte, die vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden können.«
»Die Revisionsschrift und die Revisionsbegründungsschrift einer Behörde genügen den Erfordernissen des § 57 BVerwGG, wenn die Unterschrift nur durch einen handschriftlich unterzeichneten Vermerk beglaubigt ist.«
»1. Die in § 17 GewO ausgesprochene Ausschlußwirkung verspäteter Einwendungen steht deren Berücksichtigung dann nicht entgegen, wenn das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist; verspätete Einwendungen sind dann unter Umständen immer noch im Ra
»Familienzusammenführung von Ehegatten im Sinne des § 4 Abs. 3 des Gesetzes zu Art. 131 GG (F 1953) ist nur die Wiederherstellung einer getrennt gewesenen ehelichen Gemeinschaft, nicht die Herstellung einer neuen ehelichen Gemeinschaft.«
»Bei dem nach § 11 b Abs. 3 RGr. anzustellenden Vergleich zwischen den Erwerbsmöglichkeiten einer gebrechlichen Person und denen einer gesunden Person sind die Erwerbsmöglichkeiten unberücksichtigt zu lassen, die sich dem Gebrechlichen lediglich auf Grund
»Ist für einen berufstätigen Blinden ein Blindenführhund erforderlich, so gehören die Fütterungskosten für den Blindenführhund zu dem allgemeinen Bedarf des Blinden nach §§ 6 Abs. 1 Buchst. e, 10 RGr. und sind nicht in den Mehrbedarfszuschlägen enthalten.
»Ist die letzte Ernennung oder Beförderung eines Beamten fehlerfrei im Sinne des § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG vorgenommen worden, so bleibt für eine Entscheidung, daß frühere Ernennungen fehlerhaft gewesen seien, kein Raum (Bestätigung und Ergänzung vo
»Vor dem Inkrafttreten des Kindergeldergänzungsgesetzes war Kindergeld nicht zu den eigenen Mitteln des Kindes zu rechnen, für das es gewährt wurde.«
»Dienst in der Waffen-SS ist in aller Regel nur dann militärischer Dienst im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, wenn der Angehörige der Waffen-SS für die Kriegführung militärisch eingesetzt worden ist.«
»Wurde eine Spareinlage vom 1. Januar 1940 bis zum Währungsstichtag durchgehalten, so wird sie ohne Rücksicht auf ihre Höhe in der Zwischenzeit nach dem niedrigeren der an beiden Eckzeitpunkten bestehenden Guthaben als Altsparanlage entschädigt. Dies gilt
»Die in § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Ges. zu Art. 131 GG enthaltenen Worte 'entsprechende Versorgung' sind nicht als Versorgung 'unter Berücksichtigung etwaiger durch rechtskräftigen Kategorsierungs- (Entnazifizierungs-, Spruchkammer-) Bescheid verfügter E
»Ein nach dem 8. Mai 1945 in der Kriegsgefangenschaft erlittener Unfall eines früheren Berufssoldaten ist kein Dienstunfall im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG.«
»1. Ein Streit zwischen dem Bund (als Kläger) und einem Land (als Beklagten) um die Feststellung der Bundeswasserstraßen-Eigenschaft einer Gewässerstrecke ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art. 2. Die Worte 'bisherige
»Deutsche, die in Polen (in den Grenzen von 1937) festgehalten worden sind, gelten in aller Regel als Kriegsgefangene, sofern sie vor dem 31. Mai 1945 festgenommen und in Lager oder Gefängnisse eingewiesen wurden.«
»Maßnahmen zum Zwecke der Restitution im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Abgeltungsgesetzes liegen jedenfalls dann vor, wenn eine Restitution durch Verfügung der hierfür zuständigen Stelle angeordnet worden ist; auf die Rechtmäßigkeit der Verfügung kommt e
»Wird ein Zivilangestellter einer Besatzungsmacht infolge eines Verkehrsunfalles, den ein Soldat derselben Besatzungsmacht in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer verursacht hat, geschädigt, so wird der Entschädigungsanspruch nicht durch §§ 898 und 899 RVO
»Die Anhörung der Hauptfürsorgestelle kann im Verwaltungsstreitverfahren nicht mehr mit der Wirkung nachgeholt werden, daß der ohne vorherige Anhörung ergangene Verwaltungsakt rechtswirksam wird.«
»Die am 1. Januar 1953 in Kraft getretene Neufassung des § 17 Abs. 4 des Besoldungsgesetzes gilt auch für die bereits vor dem 1. Januar 1953 angestellten Beamten.«
»1. Der durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 (RGB1. S. 31) angeordnete Impfzwang ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Der Impfpflicht entspricht ein Recht des Bürgers auf Impfung. 3. § 2 des Impfgesetzes schließt die Berücksichtigung einer allgemeinen
»Über die Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß eines Aufenthaltsverbots.«
»Ist eine Sache regelwidrig zur vorübergehenden Benutzung weggenommen worden und später in Verlust geraten, so ist der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses der Zeitpunkt des Verlustes der Sache.«
»1. Die Freigabe, mit der gemäß Art. 8 Abs. 2 des AHK-Gesetzes Nr. 47 die Frist zur Antragstellung zu laufen beginnt, kann auch durch eine symbolische Handlung, z. B. durch die 'Begehung' eines Grundstückes zwecks Feststellung der eingetretenen Verluste o
»Zur Frage der nachträglichen Berücksichtigung von Einwendungen gegen die Schätzung in einem Verfahren nach der Reichsumlegungsordnung.«
»1. Auch Wehrpflichtige in jugendlichem Alter sind in aller Regel in der Lage, eine Gewissensentscheidung darüber zu treffen, ob sie den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern wollen. 2. Durch die Frage nach seinen Gewissensgründen wird der Kriegsdienstver
»Die Anforderung, daß eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nur von einem sittlich ausgereiften Menschen mit festen und dauerhaften Grundvorstellungen getroffen werden kann, ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.«
»In der Regel sind wichtigere Amtsträger der NSDAP und ihrer Gliederungen von den Alliierten nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Volkssturm, sondern wegen ihrer politischen Tätigkeit festgenommen worden, es sei denn, daß die Festnahme in irgendeinem Zusam
»Der Mehrwertausgleich nach dem nordrhein-westf. Aufbaugesetz ist auch dann keine Enteignung, wenn der Betroffene sein bisheriges Grundstück unverändert zurückerhält.«
»1. Wer nebeneinander mehrere Handwerke selbständig betreiben will, muß grundsätzlich für jedes Handwerk die Meisterprüfung bestanden haben. 2. Ein Handwerksmeister, der neben seinem bereits in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerk ein weiteres Handwe
»1. In dem in Personalvertretungssachen anzuwendenden arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist als Repräsentant des Dienstherrn der Leiter der Dienststelle zu hören. 2. Eine schriftliche Stimmabgabe, bei der die Vorschrift des § 17 WOPersVG über die Ver
»Fehlen der vorgeschriebenen Begründung macht die Verwaltungsbeschwerde in Lastenausgleichssachen nicht unzulässig.«
»1. Bei falschen Angaben über Entstehung oder Umfang des Schadens ist der Ausschließungstatbestand bereits verwirklicht, ohne Rücksicht darauf, ob die Angabe überhaupt den Entscheid der Behörde beeinflussen kann, insbesondere auch ohne Rücksicht darauf, o
»Wer in der sowjetischen Besatzungszone in Gegenwart ihm unbekannter Personen gegen die dortigen Zustände gerichtete politische Witze erzählt, hat die durch Denunziation herbeigeführte besondere Zwangslage in der Regel zu vertreten.«
»Zum Grundsatz der Selbstbindung des Rechtsmittelgerichts an eine frühere zurückverweisende Entscheidung (auch zu BVerwGE 6, 297 und 7, 159).«
»1. Es kommt nach § 8 Abs. 2 BWGöD nicht darauf an, ob eine der Verfolgungsmaßnahme 'gleiche' Maßnahme auch getroffen worden wäre, wenn eine Verfolgungsabsicht nicht bestanden hätte. 2. Eine dienstrechtliche Maßnahme ist im Sinne des § 8 Abs. 2 BWGöD nich
»Hat das Ausgleichsamt vor seiner Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung eines Aufbaudarlehens die Stellungnahme des Ausgleichsausschusses eingeholt, ist, sofern dieser Ausschuß ordnungsmäßig besetzt war, die Anhörung des Vertreters der Geschädigten
»Nach § 290 Abs. 3 in Verbindung mit § 270 und § 267 Abs. 2 LAG ist die Verrechnung des einem Ehegatten zustehenden Anspruchs auf Rentennachzahlung mit einem Anspruch des Ausgleichsfonds auf Rückforderung von Unterhaltshilfe auch zulässig, wenn dieser geg
»1. Weist ein Beschwerdebeschluß die Beschwerde teilweise zurück und verweist hinsichtlich eines lediglich für die Höhe des Anspruchs erheblichen Umstandes die Sache an das Ausgleichsamt zurück, so ist gegen den zurückweisenden Teil die verwaltungsgericht
»1. 'Aus politischen Gründen' wurde in Gewahrsam genommen nicht nur der politische Widerstandskämpfer, sondern auch derjenige, dessen Haft nach Grund und Dauer durch die politischen Verhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone oder in einem anderen Gew
»Die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kann als Vertreterin des öffentlichen Interesses auch dann eine unselbständige Anschlußberufung einlegen, wenn dies zur Unterstützung des Berufungsführers geschieht und sie über den Antrag de
»Eine Spareinlage bei der Postsparkasse der Deutschen Reichspost gehört jedenfalls dann nicht zu den bei der Neuordnung des Geldwesens umgewandelten oder umwandlungsfähigen Altgeldguthaben, wenn sie zu dieser Zeit von der Deutschen Bundespost weder durch
»Zu den Begriffen ,,wissenschaftlicher Assistent' und ,,Assistentendienstzeit' im Sinne des § 11 Abs. 1 Ges. zu Art. 131 GG.«
»Die rückwirkende Fiktion des § 62 Abs. 3 Ges. zu Art. 131 GG hat nicht die Wirkung, daß ein in Ausübung oder infolge des Angestelltendienstes erlittener Unfall als Dienstunfall im Sinne des Beamtenrechts anzusehen ist.«
»Zur Anwendung des § 7 Ges. zu Art. 131 GG auf einen Beamten zur Wiederverwendung, der entsprechend seiner früheren Rechtsstellung in ein gleichwertiges Amt übernommen worden ist.«
»Beamte der Wasserstraßenverwaltung, die am 8. Mai 1945 bei einer in Berlin (West) gelegenen Schleuse beschäftigt waren, standen in einem Dienstverhältnis bei einer Dienststelle außerhalb des Bundesgebiets im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Ges. zu Art.
»Ein der Kapitalanlage dienender privatrechtlicher Anspruch war bei Beginn des 1. Januar 1940 auch dann durch eine Grundschuld gesichert, wenn zu seiner Sicherung vom Grundstückseigentümer (Schuldner) eine Eigentümergrundschuld lediglich verpfändet war.«
»1. Zweckgebundene Sonderleistungen gemäß § 267 Abs. 2 LAG können mit der dort bezeichneten Wirkung auch über die in § 19 Abs. 1 der 3. LeistungsDV-LA gegebene Aufzählung hinaus auf vertraglicher Grundlage beruhen. 2. Unterhaltszuschüsse, die vertragsgemä
»Eine Altsparanlage liegt vor, wenn bei Überweisung einer Einzahlung auf ein Sparkonto die Buchungsvorgänge bei der Girozentrale vor dem 1. Januar 1940 abgeschlossen waren, die Gutschrift auf dem Sparkonto also schon vor dem 1. Januar 1940 vorgenommen wer
»Wie ein Vertreibungsschaden nach § 12 LAG im Vertreibungsgebiet eingetreten sein muß, so kann bei einer Flucht aus der Sowjetzone ein Verlust an Hausratgegenständen nur als ausgleichsfähig anerkannt werden, wenn er - noch - in dieser entstanden ist.«
»1. Der Leiter der Behörde, bei der der Beschwerdeausschuß gebildet ist, ist auch dann zur Klageerhebung befugt, wenn der Beschwerdeausschuß in Angelegenheiten des Abschnitts II (Darlehen und Beihilfen) des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes entschied
»1. Ist die Beschwerde gegen den Verwaltungsakt einer Bundesbehörde unterer Stufe von der Bundesbehörde oberer Stufe zurückgewiesen worden, so ist für die Anfechtungsklage nach § 11 Satz 2 BVerwGG, jedenfalls bei Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Art. 131
»1. Der Anspruch auf Übergangsgehalt kann unter den Voraussetzungen der zweiten Alternative des § 23 Abs. 2 Satz 1 G 131 - Fassung 1953 - (§ 24 f Abs. 2 G 131 - Fassung 1957 -) auch entzogen werden, wenn der Versorgungsberechtigte eine gewerbliche Tätigke
»Die evangelischen Landeskirchen sind keine Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Ges. zu Art. 131 GG, von denen ein Staatsbediensteter von Amts wegen übernommen werden konnte.«
»Bei der Beurteilung des Begehrens nach einem Aufbaudarlehen kann die gerichtliche Tatsacheninstanz auch die Sachlage zur Zeit ihrer Entscheidung zur Beurteilung mitheranziehen.«
»1. Ist Feststellung von Hausratverlust und Gewährung von Hausratentschädigung beantragt und bescheidet die Ausgleichsbehörde diese Anträge durch einen mit ,,Teilbescheid' überschriebenen Bescheid dahin, daß vorab - bei Gewährung der ersten Rate - der Hau
»Dienst, den ein Wehrmachtangehöriger auf Grund einer Abkommandierung leistet, ist militärischer Dienst im Sinne des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes.«
»1. Auch diejenigen Berufsoffiziere des Truppensonderdienstes, welche zu den Berufsoffizieren des Truppendienstes auf Kriegsdauer übergeführt worden waren, fallen unter § 54 Abs. 1 Ges. zu Art. 131 GG. 2. Unfälle von hiernach übergeführten Berufsoffiziere
»§ 6 Nr. 3 des Berliner Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus vom 13. April 1956 ist mit Art. 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar.«
»Die Wählbarkeit zum Personalrat setzt eine bis zum Wahltage bestehende ununterbrochene Dienststellenzugehörigkeit von sechs Monaten voraus. Durch eine mehr als dreimonatige Abordnung an eine andere Dienststelle wird die Dienststellenzugehörigkeit unterbr
»Die Niederlegung des Amtes als Mitglied des Personalrates kann dem neugewählten Personalrat gegenüber nach seiner Konstituierung bereits vor Beginn seiner Amtszeit von einem ihm angehörenden Mitglied erklärt werden.«
»Verfügungen der Hauptzollämter auf Grund der §§ 48 ff. in Verbindung mit § 109 Abs. 2 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 335 [405]) können, auch wenn sie im Rahmen eines Verfahrens zur Festsetzung des Branntweinübernahm
»Über die Anforderungen an die für eine Ausnahmebewilligung im Handwerksrecht nachzuweisende fachliche Qualifikation.«
»Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erledigten Verwaltungsakts ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese Feststellung in einem bereits anhängigen oder mit hinreichende
»Die Rechtswirksamkeit eines Antrages auf eine mit Rechtsanspruch ausgestattete Ausgleichsleistung hängt nicht von der Einreichung eines ausgefüllten Formblattes ab.«
»1. Gibt die Behörde, wie im Lastenausgleichsrecht, amtliche Formulare heraus und sind Anträge auf amtlichen Formblättern einzureichen, so hat die Behörde die Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts, der auf einem Mangel des Formulars beruht, zu vertreten.
»Hatte der unmittelbar Geschädigte seinen Anspruch auf Kriegsschadenrente durch Antragstellung geltend gemacht, stirbt er aber vor Bescheidung des Antrages, so können für die Zeit bis zu seinem Tode die Erben den Anspruch weiterverfolgen.«
»Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Konzessionsbewerbers, wenn eine Einflußnahme unzuverlässiger Personen, insbesondere des Ehegatten, auf die Betriebsführung zu erwarten ist.«
»In Lastenausgleichssachen ist auch eine Anschlußrevision des Beklagten unzulässig (Weiterführung von BVerwGE 1, 319).«
»Die Gleichwertigkeit des Amtes im Sinne von § 19 Ges. zu 131 GG hängt nicht vom Besoldungsdienstalter ab.«
»1. § 22 Abs. 2 BWGöD ist anwendbar auch dann, wenn im Bundesgebiet ein Dienstherr für den Dienstbereich, in dem die Schädigung stattgefunden hat, nicht mehr zuständig ist. 2. Dienststelle im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ist die kleinste organisator
»Sachen, die zu einem Warenlager gehören, sind im Sinne von § 12 des Abgeltungsgesetzes keine ,,zum Verbrauch bestimmten Sachen'.«
»Ein Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ist nur dann Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, wenn er sich bei seiner Aufnahme in Deutschland noch im Zustande der Vertreibung befunden hat. Der Zustand der Vertreibung ist beendet, wenn der Vertrie
»Bei Sachleistungen auf Grund einer Requisition besteht kein Anspruch des Lieferanten auf Fälligkeits- oder Verzugszinsen und auf Entschädigung wegen Verzugschadens.«
»Eine Zwangslage, die für einen Bewohner der Sowjetzone (Ostberlins) durch bewußte Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Warenmitnahme nach Westberlin mit Rücksicht auf die übermäßige Strafdrohung für diese Zuwiderhandlung entstanden ist, ist im Sinne des
»1. Normalertrag im Sinne des § 26 a Nr. 1 des Grundsteuergesetzes ist der normale Rohertrag. 2. Ein Ermessensfehlgebrauch liegt nicht vor, wenn der Grundsteuererlaß gemäß § 18 der Grundsteuererlaßverordnung verweigert wird, weil der Steuerpflichtige sein
»Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Feststellung der in einem Wahlverfahren streitig gewordenen Wählbarkeit zum Personalrat ist nicht gegeben, wenn der Antrag im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren gestellt wird.«
»1. Ertraglosigkeit eines Grundstücks begründet für sich allein keinen Anspruch auf Erlaß der Grundsteuer, soweit nicht Sondervorschriften eingreifen. 2. Es ist kein Ermessensfehlgebrauch, wenn die Behörde den Erlaß der Grundsteuer gemäß § 131 Abs. 1 Satz
»1. Der Begriff der unbilligen Härte in § 16 Abs. 3 der Grundsteuererlaßverordnung vom 26. März 1952 deckt sich nicht mit dem Begriff der unbilligen Härte in § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung. 2. Eine unbillige Härte im Sinne des § 16 Abs. 3 Gr
»Beim Weinbau kann der Normalertrag im Sinne des § 26 a Nr. 1 des Grundsteuergesetzes nach der Erntemenge bestimmt werden.«
»Grenzen des Vertrauensschutzes beim Widerruf fehlerhafter Pensionsfestsetzungsbescheide.«
»Zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht, der vor seiner Einstellung als Berufsoffizier in einer Beamtenlaufbahn eine höhere Grundgehaltsstufe erreicht hatte als die Eingangsstufe der Besoldungsgruppe seines
»Für die Geltendmachung des Versorgungsanpruchs nach § 3 der Verordnung über die Rechtsverhältnisse der Beamten der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern vom 21. Dezember 1942 ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu d
»Der Vertriebenen-oder Flüchtlingsausweis ist nicht einzuziehen, wenn die Behörde bei seiner Erteilung die ihr bekannten Tatsachen lediglich unrichtig gewürdigt oder die rechtlichen Voraussetzungen irrtümlich bejaht hat.«
»1. Wer schon vor der Umsiedlung seiner Volksgruppe seinen alleinigen oder, bei mehrfachem Wohnsitz, seinen bestimmenden Wohnsitz im Vertreibungsgebiet aufgegeben hat, ist nicht Umsiedler, auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund der Bestim
»1. Begünstigte Wohnbauten im Sinne des § 7 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes sind ausschließlich Wohnbauten, die die Führung eines Haushalts ermöglichen, zu allen Jahreszeiten bewohnt werden können und mit Küche, Wasserversorgung, Ausguß und Abort ve
»1. Steuervergünstigungen gemäß § 7 des Ersten Wohnungsbaugesetzes kann nur gewährt werden, wenn sämtliche Voraussetzungen am 1. April des Jahres vorliegen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Gebäude oder die Wohnung bezugsfertig geworden ist. 2.
»1. Die ,,Interessen des öffentlichen Verkehrs' (§ 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes) umfassen sowohl der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende als auch lediglich auf Ermessensfehlgebrauch nachprüfbare behördliche Erwägungen. 2. § 9 Abs. 1
»Zur Frage der Berichtigung des Grundbuches nach dem Erlaß einer vorzeitigen Ausführungsanordnung des Umlegungsplanes.«
»Die Fachbücherei eines Juristen ist ein für seine Berufsausübung erforderlicher Gegenstand, soweit sie ihrer Zusammensetzung nach nicht reinen Liebhaberwert hat. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Jurist bei einer mit einer Fachbücherei ausgestatt
»Die Annahme der Rückzahlung einer zum 30. Juni 1948 fälligen Hypothekenforderung vor der Währungsumstellung ,,a conto desjenigen Betrages, der am 30 Juni 1948 zu zahlen sein werde', kann nach den Umständen nicht als Einverständnis in die vorzeitige Tilgu
»1. Das Verlangen, der Ehegatte eines Aufbaudarlehnsnehmers müsse die Darlehnsschuld gesamtschuldnerisch übernehmen, verstößt nicht ohne weiteres gegen das Grundgesetz (Art. 3 und Art. 6 GG). 2. Die Ausgleichsbehörden können die Bewilligung eines Aufbauda
»Durch eine Namensänderung gemäß § 3 des Namensänderungsgesetzes wird in das Namensrecht nicht unmittelbar beteiligter Träger des verliehenen Namens nicht eingegriffen.«
»Zur Frage, ob das Revisionsgericht es zu beanstanden hat, wenn das Berufungsgericht seiner Entscheidung ohne Begründung einen ungeschriebenen Rechtssatz von landesrechtlicher Qualität zugrunde legt (den angeblich ,,allgemein anerkannten Prüfungsgrundsatz
»1. Falsche Angaben im Feststellungsverfahren können außer der Ausschließung von der Schadensfeststellung auch die Ausschließung von Ausgleichsleistungen rechtfertigen. 2. Gelangt das Gericht bei Nachprüfung der Schuld des Täters zu einem höheren Schuldgr
»Die Beschäftigung bei einer öffentlichen Körperschaft oder einem Unternehmen der öffentlichen Hand im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands ist keine Verwendung im öffentlichen Dienst oder ihr gleichstehende Beschäftigung im Sinne des § 127 DBG.«
»Ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes hat ,,den Nationalsozialismus gefördert', wenn seine Tätigkeit geeignet war, im Sinne des Nationalsozialismus zu wirken, und wenn ihm dies bekannt war oder bekannt sein mußte; es kommt nicht darauf an, ob er dies
»1. Die fünfzehnjährige Dienstzeit, die Voraussetzung des Versorgungsanspruchs nach § 21 a BWGöD ist, kann auch noch nach dem 1. April 1951 und nach Erlaß des Wiedergutmachungsbescheides erfüllt werden, muß aber spätestens bis zum Eintritt der Dienstunfäh
»Für ein Entscheidungsermessen ist bei der Namensfeststellung gemäß § 8 des Namensänderungsgesetzes kein Raum.«
»Die Anwendung ausländischer Rechtsnormen, die auf die Beseitigung der Adelsprädikate gerichtet sind, wird durch Art. 30 EGBGB nicht ausgeschlossen.«
»Zur Feststellung und Bewertung von sogenannten Reiseskizzen eines Künstlers im Rahmen der Gegenstände, die für die Berufsausübung erforderlich sind.«
»1. § 14 des Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 gehört dem Bundesrecht an. 2. Die Zulassungsregelung des § 10 des Hebammengesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 3. Zum Begriff des Mindesteinkommens in § 14 des Hebammengesetzes. Die Beibehaltung d
»Ein zum Omnibuslinienverkehr bereits zugelassener Unternehmer kann die Zurückweisung seines Widerspruchs gegen die Zulassung eines weiteren Unternehmens mit der Klage anfechten.«
»Das Stichtagserfordernis des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Ges. zu Art. 131 GG (ursprüngliche Fassung) erfüllen die dort bezeichneten Personen nur dann, wenn sie am 23. Mai 1949 ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) hat
»Bei Anwendung des Beförderungsschnitts auf die Versorgung der mittleren und höheren Reichsarbeitsdienstführer im allgemeinen Führerdienst ist eine beim Feldmeister beginnende Einheitslaufbahn zugrunde zu legen.«
»Für die im Jahre 1951 im sozialen Wohnungsbau errichteten Wohnungen dürfen die Mieten nicht über die landesrechtlich bestimmten Richtsätze hinaus erhöht werden.«
»§ 1355 BGB ist mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar.«
»1. § 6 Abs. 1 der Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz ist nicht unwirksam. 2. Die nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstandes rechtfertigt die Wahlanfechtung.«
»Unrechtsschäden, die nur bei Gelegenheit einer Maßnahme zum Zwecke der Reparation entstanden sind, fallen nicht unter die Ausschlußvorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AbgG.«
»1. Bei der Nachzeichnung der mutmaßlichen Laufbahn des Geschädigten muß es außer Betracht bleiben, daß er typisch nationalsozialistische Bedingungen nicht erfüllte, von deren Vorhandensein sein Aufstieg nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht abhängig g
»Die Aufhebung unanfechtbarer Gebührenbescheide der Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft kann auch im Weg der Vornahmeklage nicht verlangt werden.«
»1. Die Vereinbarung über den Omnibusverkehr der Deutschen Post vom 15. Juni 1948 ist nach Wegfall der besatzungsrechtlichen Beschränkungen dieses Verkehrs nicht mehr anzuwenden. Die Bundespost hat über die von ihr beabsichtigten Omnibuslinien nur die Anz
»1. § 9 des Gesetzes zu Art. 131 GG findet auf Beamte, die unter § 62 Abs. 3 dieses Gesetzes fallen, keine Anwendung. 2. Ein Beamter des in den §§ 62, 63 des Gesetzes zu Art. 131 GG bezeichneten Personenkreises, der nach dem Zusammenbruch in Berlin weiter
»Ein auf Grund eines Gnadenakts des Bundespräsidenten an die Witwe eines früheren Beamten gezahlter Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 % des gesetzlichen Witwengeldes ist kein ,,staatliches Gratiale', auch keine ,,freiwillige Leistung mit Rücksicht auf ein
»1. Auch Urkunden, die von Geldinstituten außerhalb des Geltungsbereichs des Währungsausgleichsgesetzes ausgestellt sind, sind als Ersatzurkunden anzuerkennen. 2. Die von der Deutschen Notenbank in Ostberlin für die Anmeldung von Altguthaben bei Geldinsti
»Zur Frage der Rücknahme und des Widerrufs einer Aufbaudarlehnsbewilligung und des Vertrauensschutzes eines Darlehnsbewerbers.«
»Entscheidet das Urteil über mehrere selbständige Ansprüche, so ist es der beschwerten Partei zwar unbenommen, die Revisionsbegründung zunächst auf einen Anspruch zu beschränken. Die Erweiterung der Revision auf andere Ansprüche ist aber nur dann zulässig
»1. Die Tätigkeit eines Kassenarztes ist kein Arbeitsplatz im Sinne der §§ 2, 5 des Schwerbeschädigtengesetzes. 2. Ein Schwererwerbsbeschädigter, auf den die Voraussetzungen der §§ 2, 5 SchwBeschG nicht zutreffen, kann nicht den Schwerbeschädigten gleichg
»§ 32 Abs. 2 BWGöD enthält keine Ermächtigung zum Widerruf vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassener Wiedergutmachungsentscheidungen.«
»1. Hat der Revisionskläger den Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (§ 57 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG) vor Ablauf dieser Frist gestellt, so ist die Verlängerung auch dann wirksam, wenn sie der Vorsitzende nach Ablauf der Frist verfügt hat. 2.
»Zur Frage der Versagung einer Schankerlaubnis für eine in unmittelbarer Nähe einer Kirche zu eröffnende Gaststätte.«
»1. Die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern in den Artikeln 105 bis 107 GG hat die Notverordnungsbestimmungen über die Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer unberührt gelassen. 2. Wegen der durch Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG begründeten