§ 49 Hilfe zur Familienplanung
SGB XII ( SGB XII - Sozialhilfe )
1Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. 2Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.
Stand: 01.04.2024
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