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§ 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

SGB XII ( SGB XII - Sozialhilfe )

 
 

Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1. ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, 2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, 3. Pflege in einer stationären Einrichtung und 4. häusliche Pflege nach den §§ 64 c und 64 f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson geleistet.





 Stand: 01.04.2024