§ 279 a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )
Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.
Stand: 01.04.2024
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