Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

§ 73 a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen haben.





 Stand: 01.04.2024