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Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

GEIG ( Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz )

FNA : 752-11

Fassung vom 18.03.2021

Inkrafttreten der Fassung: 25.03.2021

Stand: 01.09.2024

 

    Inhaltsverzeichnis







Abschnitt 1  Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2  Allgemeine Vorschriften

§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze

§ 4 Leitungsinfrastruktur

§ 5 Errichtung eines Ladepunktes

Abschnitt 3  Zu errichtende Gebäude

§ 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen

§ 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen

Abschnitt 4  Bestehende Gebäude

§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen

§ 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen

§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen

Abschnitt 5  Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und ...

§ 11 Gemischt genutzte Gebäude

§ 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier

§ 13 Unternehmererklärung

§ 14 Ausnahmen

Abschnitt 6  Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 15 Bußgeldvorschriften

§ 16 Übergangsvorschriften

§ 17 Inkrafttreten





 Stand: 01.09.2024