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Anlage

2015/413/EU ( Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 )

 
 

ANHANG I


Für die Suche gemäß Artikel 4 Absatz 1 erforderliche Einzeldaten
Posten O/F(1) Bemerkungen
Angaben zum Fahrzeug O
Zulassungsmitgliedstaat O
Amtliches Kennzeichen O (A(2))
Angaben zum Delikt O
Deliktsmitgliedstaat O
Bezugsdatum des Delikts O
Bezugszeit des Delikts O
Zweck der Suche O Code zur Angabe der Deliktart gemäß Artikel 2
1 = Geschwindigkeitsübertretung
2 = Alkohol am Steuer
3 = Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes
4 = Überfahren eines roten Lichtzeichens
5 = Unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
10 = Fahren unter Drogeneinfluss
11 = Nichttragen eines Schutzhelms
12 = Rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren
(1)  O = obligatorisch, wenn im nationalen Register vorhanden; F = fakultativ. (2)  Harmonisierter Code, siehe Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1. 6. 1999, S. 57). Infolge der Suche gemäß Artikel 4 Absatz 1 bereitgestellte Einzeldaten Abschnitt I: Angaben zum Fahrzeug
Posten O/F(1) Bemerkungen
Amtliches Kennzeichen O
Fahrgestellnummer/FIN O
Zulassungsmitgliedstaat O
Marke O (D.1(2)) z. B. Ford, Opel, Renault
Handelsbezeichnung des Fahrzeugs O (D.3) z. B. Focus, Astra, Megane
EU-Fahrzeugklasse O (J) z. B. Kleinkrafträder, Motorräder, Pkw
(1)  O = obligatorisch, wenn im nationalen Register vorhanden; F = fakultativ. (2)  Harmonisierter Code, siehe Richtlinie 1999/37/EG. Abschnitt II: Angaben zum Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs
Posten O/F(1) Bemerkungen
Angaben zum Halter des Fahrzeugs (C.1(2))
Die Daten beziehen sich auf den Inhaber des Zulassungsdokuments.
Name des Zulassungsinhabers (Firma) O (C.1.1)
Für Nachnamen, Infixe, Titel usw. sind getrennte Felder zu verwenden und der Name ist in druckbarem Format anzugeben.
Vorname O (C.1.2)
Für den/die Vornamen und Initialen sind getrennte Felder zu verwenden und der Name ist in druckbarem Format anzugeben.
Anschrift O (C.1.3)
Für Straße, Hausnummer und Zusatz, Postleitzahl, Wohnort, Wohnsitzstaat usw. sind getrennte Felder zu verwenden und die Anschrift ist in druckbarem Format anzugeben.
Geschlecht F Männlich, weiblich
Geburtsdatum O
Rechtsperson O Einzelperson, Verband, Unternehmen, Firma usw.
Geburtsort F
ID-Nummer F Ein Identitätsnachweis, der ausschließlich die betreffende Person oder Firma ausweist.
Angaben zum Eigentümer des Fahrzeugs (C.2) Die Daten beziehen sich auf den Eigentümer des Fahrzeugs.
Name des Eigentümers (Firma) O (C.2.1)
Vorname O (C.2.2)
Anschrift O (C.2.3)
Geschlecht F Männlich, weiblich
Geburtsdatum O
Rechtsperson O Einzelperson, Verband, Unternehmen, Firma usw.
Geburtsort F
ID-Nummer F Ein Identitätsnachweis, der ausschließlich die betreffende Person oder Firma ausweist.
Im Falle von Schrottfahrzeugen, gestohlenen Fahrzeugen oder Kennzeichen oder einer abgelaufenen Registrierung erfolgen keine Angaben zum Eigentümer/Halter. Stattdessen wird die Mitteilung "Information nicht bekanntgegeben" versandt.
(1)  O = obligatorisch, wenn im nationalen Register vorhanden; F = fakultativ. (2)  Harmonisierter Code, siehe Richtlinie 1999/37/EG.



 Stand: 01.04.2024