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Artikel 13 Inkrafttreten

2015/413/EU ( Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 )

 
 

Diese Richtlinie tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.





 Stand: 01.02.2024