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VGH Hessen - Entscheidung vom 17.05.2023

3 B 1948/22

Normen:
AufenthG § 24 Abs. 1
Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 04.03.2022 (EU) 2022/382 (ABl. L 071)
AufenthG § 24 Abs. 1
Beschluss (EU) 2022/382
AufenthG § 24 Abs. 1

Fundstellen:
D_V 2023, 778

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 08.11.2022 - 3 B 1948/22 - abgeändert und der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung [...]
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