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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.08.2022

11 SV 30/22

Normen:
§ 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
Art 1 EuGVVO
§ 1062 ZPO
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
EuGVVO Art. 1
ZPO § 1062

Fundstellen:
NJW-RR 2022, 1719

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als das gemeinsam zuständige Gericht bestimmt. I. Die Antragstellerinnen und Schiedsbeklagten begehren mit ihrem beim Oberlandesgericht [...]
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