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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 22.04.2022

4 UF 17/22

Normen:
§ 3 Abs 1 NamÄndG
§ 1618 BGB
NamÄndG § 3 Abs. 1
BGB § 1618

Die Beschwerden der Verfahrensbeiständin und des Kindesvaters werden zurückgewiesen. Die Gerichtskosten für das Rechtsmittelverfahren haben die Kindeseltern jeweils zur Hälfte zu tragen. Von der Anordnung einer [...]
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