Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet (§§ 76 Abs. 2 FamFG , 127 Abs. 4 ZPO ). I. Die am XX.XX.2005 geborene Beteiligte zu 1. begehrt Verfahrenskostenhilfe unter [...]
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