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OVG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 17.06.2020

15 P 1/16

Normen:
VwGO § 152a Abs. 1 S. 2
GG Art. 103 Abs. 1

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen die Entscheidung des Berichterstatters vom 5. Juni 2020 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge ist gemäß § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO unzulässig. [...]
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