Die Anhörungsrüge des Klägers gegen die Entscheidung des Berichterstatters vom 5. Juni 2020 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge ist gemäß § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO unzulässig. [...]
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